Die neue Feuerungsanlagenverordnung (FAV 2019) ist seit Oktober 2019 rückwirkend in Kraft und bringt vor allem für den Leistungsbereich 1-2 MW strengere Grenzwerte mit sich. Des Weiteren müssen jetzt bei Biomassefeuerungsanlagen bei Leistungen > 1 MW BWL auch die SO2-Emissionen im Rahmen der gesetzlichen Emissionsmessungen gemessen werden.
Seit Mai 2020 ist es auch wieder möglich für den Umstieg einen fossilen Heizungssystems auf ein erneuerbares System ein Förderung der Kommunalkredit Public Consulting GmbH in Anspruch zu nehmen. Genauere Informationen finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel.html
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